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   LAG Hessen, 01.09.2014 - 16 Sa 414/14   

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https://dejure.org/2014,48679
LAG Hessen, 01.09.2014 - 16 Sa 414/14 (https://dejure.org/2014,48679)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01.09.2014 - 16 Sa 414/14 (https://dejure.org/2014,48679)
LAG Hessen, Entscheidung vom 01. September 2014 - 16 Sa 414/14 (https://dejure.org/2014,48679)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 307 Abs 1 BGB, § 242 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit befristeter Erhöhungen der Arbeitszeit; Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung in dem erhöhten Umfang

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 307 Abs. 1; BGB § 242
    Befristete Erhöhung der Arbeitszeit; Inhaltskontrolle; Rechtsmissbrauch

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2014 - 16 Sa 414/14
    Die nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs vorzunehmende Prüfung verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10  - [Kücük] Rn. 40, 43, 51, 55; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09  - Rn. 40 , BAGE 142, 308 ) .

    Von besonderer Bedeutung sind die Gesamtdauer der befristeten Verträge sowie die Anzahl der Vertragsverlängerungen ( BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09  - Rn. 44 , aaO) .

    Bei zunehmender Anzahl und Dauer der jeweils befristeten Beschäftigung eines Arbeitnehmers kann es eine missbräuchliche Ausnutzung der dem Arbeitgeber an sich rechtlich eröffneten Befristungsmöglichkeit darstellen, wenn er gegenüber einem bereits langjährig beschäftigten Arbeitnehmer trotz der tatsächlich vorhandenen Möglichkeit einer dauerhaften Einstellung immer wieder auf befristete Verträge zurückgreift ( BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09  - Rn. 45 mwN, aaO) .

    Wird trotz eines tatsächlich zu erwartenden langen Vertretungsbedarfs in rascher Folge mit demselben Arbeitnehmer eine Vielzahl kurzfristiger Arbeitsverhältnisse vereinbart, liegt die Gefahr des Gestaltungsmissbrauchs näher, als wenn die vereinbarte Befristungsdauer zeitlich nicht hinter dem prognostizierten Vertretungsbedarf zurückbleibt ( BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09  - Rn. 46 , aaO) .

    Dies gilt insbesondere für die in Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistete Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film, aber auch für die in Art. 5 Abs. 3 GG garantierte Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre ( BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09  - Rn. 47 , aaO) .

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich in seinen zwei grundsätzlichen Entscheidungen zur Missbrauchskontrolle näherer quantitativer Angaben dazu enthalten, wo die zeitlichen und/oder zahlenmäßigen Grenzen für einen Missbrauch genau liegen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09  - Rn. 43, 48, BAGE 142, 308 und -  7 AZR 783/10  - Rn. 43 ) .

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat der Senat bei einer Dauer von insgesamt sieben Jahren und neun Monaten bei vier befristeten Arbeitsverhältnissen sowie keinen weiteren - vom Arbeitnehmer vorzutragenden - Umständen keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch gesehen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10  - Rn. 44 ) , während er bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und einer Anzahl von 13 Befristungen sowie einer gleichbleibenden Beschäftigung zur Deckung eines ständigen Vertretungsbedarfs davon ausgegangen ist, die rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit der Vertretungsbefristung sei indiziert, könne aber vom Arbeitgeber noch widerlegt werden (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09  - Rn. 49 , aaO) .

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2014 - 16 Sa 414/14
    Das Bundesarbeitsgericht hat sich in seinen zwei grundsätzlichen Entscheidungen zur Missbrauchskontrolle näherer quantitativer Angaben dazu enthalten, wo die zeitlichen und/oder zahlenmäßigen Grenzen für einen Missbrauch genau liegen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09  - Rn. 43, 48, BAGE 142, 308 und -  7 AZR 783/10  - Rn. 43 ) .

    Er hat aber grobe Orientierungshilfen gegeben (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10  - Rn. 43 ) .

    In einem solchen Fall hat allerdings der Arbeitgeber regelmäßig die Möglichkeit, die Annahme des indizierten Gestaltungsmissbrauchs durch den Vortrag besonderer Umstände zu entkräften ( BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10  - Rn. 43 mwN) .

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat der Senat bei einer Dauer von insgesamt sieben Jahren und neun Monaten bei vier befristeten Arbeitsverhältnissen sowie keinen weiteren - vom Arbeitnehmer vorzutragenden - Umständen keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch gesehen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10  - Rn. 44 ) , während er bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und einer Anzahl von 13 Befristungen sowie einer gleichbleibenden Beschäftigung zur Deckung eines ständigen Vertretungsbedarfs davon ausgegangen ist, die rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit der Vertretungsbefristung sei indiziert, könne aber vom Arbeitgeber noch widerlegt werden (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09  - Rn. 49 , aaO) .

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2014 - 16 Sa 414/14
    Die nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs vorzunehmende Prüfung verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10  - [Kücük] Rn. 40, 43, 51, 55; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09  - Rn. 40 , BAGE 142, 308 ) .
  • BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10

    Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2014 - 16 Sa 414/14
    Auf die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen findet § 17 S. 1 TzBfG jedoch keine Anwendung (Bundesarbeitsgericht 15. Dezember 2011 -7 AZR 394/10- Rn. 10).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.06.2013 - 1 Sa 2/13

    Inhaltskontrolle bei der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen -

    Auszug aus LAG Hessen, 01.09.2014 - 16 Sa 414/14
    Es kann letztlich dahinstehen, ob auch bei der Beurteilung befristeter Arbeitszeiterhöhungen eine Rechtsmissbrauchskontrolle vorzunehmen ist (so: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 17. Juni 2013 - 1 Sa 2/13).
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